Gesundheitsleistungen

Neben den allgemeinen Leistungen bieten wir Ihnen – für eine ganzheitliche und individuelle orthopädische Prävention, Diagnostik und Therapie – Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die wissenschaftlich anerkannt sind.

Beratung - Vorsorge

  • Abnehmberatung
  • Sportberatung und Sportler-Check für:
    • Freizeit- und Breitensport
    • Leistungs- und Hochleistungssportler

Diagnostik

  • Knochendichtemessung: Osteodensitometrie (DXA, DEXA)
  • Röntgendiagnostik
  • Sonographie: Ultraschall der Gelenke

Therapie

  • Akupunktur:
    • Akupressur
    • Körperakupunktur
    • Moxibustion
    • Trigger-Akupunktur
    • Ohrakupunktur
  • Chirotherapie
  • Stoßwelle
  • Gelenkpunktion
  • Hyaluronsäure-Therapie (Gelenke)
  • Infusionstherapie (Aufbaukur)
  • Injektions- /Infiltrationstherapie (intraartikulär, periradikulär)
  • Kinesio-Taping
  • Manuelle Therapie

Nutzen Sie unser breites Angebot zur Erhaltung und Steigerung Ihrer Gesundheit und Ihres Wohlbefindens.

IGel

Kaufladen Arztpraxis – IGeL: sinnvolle Ergänzung oder Abzocke?

„Das müssen Sie aber selbst bezahlen.“ Diesen Satz haben Sie vielleicht auch schon einmal beim Arzt gehört – und sich gefragt: „Wieso, ich bin doch versichert, die Kasse zahlt doch alles?“ Hier wird Ihnen erklärt, was es mit einer „IGeL“ auf sich hat.

Schon lange bezahlen die Krankenkassen nicht mehr alles, was medizinisch notwendig ist. Wer optimal behandelt werden will, muss längst dazuzahlen. Und so haben eigentlich recht possierliche Tierchen Einzug in die Kassenpraxen gehalten: die „IGeL“, die „Individuellen Gesundheitsleistungen“. Diese bietet der Arzt seinen Patienten an, weil er sie für notwendig hält, die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht bezahlt.

Vielleicht hat Ihnen Ihr Arzt auch schon solche IGeL angeboten. Immer öfter müssen Patienten in die eigene Tasche greifen. 1,5 Milliarden Euro geben die Deutschen in den Arztpraxen aus, Tendenz steigend. Das ruft AOK und Co. auf den Plan: Die Ärzte wollten nur ordentlich Kasse machen, schimpfen sie und malen ein Schreckensbild an die Wand: die Arztpraxis als Basar, in der Arzthelferin oder Arzt dem Patienten teure und unnötige Zusatzleistungen aufdrängen. „Bei den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, schimpft zum Beispiel Gernot Kiefer, Vorstand im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, in der „Berliner Zeitung“. Die IGeL-Angebote seien fast alle nutzlos und damit überflüssig, meint er.

Ganz recht kommt ihm da eine Studie des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI): Die beiden häufigsten IGeL – das Glaukom-Screening, bei dem der Augenarzt den Augeninnendruck misst, um festzustellen, ob Sie am sogenannten „Grünen Star“ leiden, und das Ultraschall-Screening auf Eierstock-/Gebärmutterkrebs beim Frauenarzt – hätten keinen Nutzen für die Patienten, verkündete das Institut kürzlich. Zumindest gebe es keine Studien, die einen Nutzen belegten.

Prompt geisterten durch viele große Medien Berichte über „Abzocke in der Arztpraxis“, über Behandlungen, die „nur dem Arzt nutzen“ und Ähnliches. Denn „Dr. med. Geldgeil“, der die Patienten schröpft, um Luxusurlaub und dickes Auto zu bezahlen, ist immer eine Schlagzeile wert. Aber sind die IGeL wirklich nur ein willkommenes Zubrot für den schlecht bezahlten Kassenarzt?

Nein, sagen die Ärzte. Viele sind empört über den Bericht des DIMDI: Ihre Erfahrung nämlich zeigt anderes. Die IGeL haben durchaus Sinn und Berechtigung, sagen sie, viele Erkrankungen könnten besser behandelt werden, wenn sie früher erkannt würden. Und: „Es gibt genug Glaukomblinde als stumme Werbung für die Glaukom-Früherkennung“, sagt eine Ärztin. Nach Ansicht der Mediziner sollten die Kassen lieber mehr von diesen Untersuchungen zahlen, statt gegen die Ärzte zu hetzen.

Aber die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner schildert lieber dramatische Szenen. Bei Augenärzten würden Patienten erst gar nicht zum Arzt vorgelassen, wenn sie nicht ein Glaukom-Screening „kauften“. Das hätten Patienten ihr so geschildert, erzählte sie jüngst bei einer Veranstaltung der AOK. Die Praxis als Kaufladen, als Basar, der Arzt als Verkäufer, das könne doch wohl nicht sein, klagte sie. „Wir müssen dem einen Riegel vorschieben.“

Die Kassen wollen deshalb jetzt durchsetzen, dass jeder Patient erst einmal 24 Stunden darüber nachdenken muss, ob er eine solche IGe-Leistung wirklich haben will. Erst dann darf der Arzt behandeln. Damit solle verhindert werden, dass Patienten überrumpelt und vom Arzt unter Druck gesetzt werden.

Konkret heißt das: Sie haben einen Termin beim Arzt, und dieser rät Ihnen zu einer IGeL. Sie sind einverstanden – aber trotzdem müssen Sie erst einmal unverrichteter Dinge nach Hause gehen und auf einen neuen Termin in der Arztpraxis warten. Denn dank der Kassen müssen Sie ja mindestens 24 Stunden überlegen, ob Sie die IGeL wirklich wollen – auch wenn Sie sich da sofort ganz sicher sind. Gerade für ältere und schwer kranke Patienten sei es eine Zumutung, wenn sie wegen der neuen Zwangs-Bedenkfrist ein zweites Mal in die Praxis kommen müssten, empören sich Ärzte. Auch auf dem Land, wo die Wege in die Facharztpraxis oft lang sind, wird sich kaum jemand freuen, dass er nun zweimal beim Arzt antanzen muss, statt alles bei einem Termin erledigen zu können.

„Bürokratischen Unsinn“ nennt der Bayerische Facharztverband dann auch den Vorschlag der Kassen. Die Kassen hielten offensichtlich den Versicherten für einen „grenzdebilen Dummkopf“, der „einer umfassenden Bevormundung durch Krankenkassen“ bedürfe. Ähnlich argumentiert der Chef des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich. Die Kassen forderten sonst immer wieder die Eigenverantwortung des Patienten. Wenn Patienten sich nun eigenverantwortlich für eine IGeL entschieden, würden sie aber für unmündig erklärt. Die Entscheidung, ob eine Leistung sinnvoll sei, hätten Arzt und Patient zu treffen, nicht die Kassen. „Der Patient von heute ist aufgeklärt und selbstbewusst genug, für sich selbst zu bestimmen.“

Aber sorgen sich die Kassenchefs eigentlich wirklich um das Wohl der Patienten? „Die Kasse zahlt, was notwendig ist“, so lautet das Kassenmantra. Dass das aber längst nicht mehr so ist, zeigen die IGe-Leistungen – und das sehen die Chefs von AOK und Co. eben nicht so gern. Denn dann könnten die Versicherten ja auf die Idee kommen, bei ihrer Kasse nachzufragen, warum bestimmte Leistungen nicht bezahlt werden – und wo ihre Beiträge eigentlich landen. Da ist es schon besser, dem Arzt den „Schwarzen Peter“ zuzuschieben.

Was das finanzielle Interesse des Arztes an Selbstzahlerleistungen angeht: Natürlich hat ein Arzt wirtschaftliche Interessen. Denn er muss seine Praxis am Laufen halten, muss Miete zahlen und Gehälter für seine Mitarbeiterinnen, dazu kommt meist noch ein hoher Kredit vom Praxiskauf, den er abbezahlen muss. Also kann er nicht umsonst arbeiten. Was die Kasse nicht zahlt, müssen also Sie, der Patient, bezahlen. Sonst wäre der Arzt schnell pleite. Schwarze Schafe mag es geben, die auf ordentlich Umsatz setzen. Bei den meisten Ärzten aber gilt: Sie bieten nur IGeL an, die sie wirklich für sinnvoll halten. Und Bedenkzeit geben sie ihren Patienten schon längst – wenn die es denn wollen. Aber: „Erwartet man beim Metzger eigentlich auch Bedenkzeit, bevor man sich für einen Braten entscheidet?“, fragt ein Arzt provokant.

Fazit: Ob Sie eine „IGeL“ wollen oder nicht, müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Ob sie sinnvoll ist oder nicht, bei dieser Entscheidung hilft Ihnen Ihr Arzt. Und das kann er sicherlich besser als ein Kassenchef von seinem Büro in Berlin aus.

 

(aus www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1176,115752,0.html)